Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung dem Rat empfohlen, in der Sitzung am 17.03.2021 einen nochmaligen finanziellen Zuschuss in Höhe vom 100.000 EUR zum Borken-Gutschein zu beschließen. Weiterhin sollen die subventionierten Gutscheine aus dem Jahr 2020 sowie aus dem Jahr 2021 befristet bis zum 31.07.2021 im Handel einlösbar sein.
Nach positivem Beschluss des Rates soll der Start des Borken-Gutscheins kurzfristig erfolgen. Es sollen wie bereits im Herbst 2020 folgende Gutscheine angeboten werden:
- Borken-Gutschein im Wert von 25 EUR für einen Verkaufspreis von 20 EUR,
- Borken-Gutschein im Wert von 50 EUR für einen Verkaufspreis von 40 EUR,
- Borken-Gutschein im Wert von 125 EUR für einen Verkaufspreis von 100 EUR.
Der jeweilige Mehrwert wird von der Stadt Borken getragen. Der Borken-Gutschein wird wieder online unter www.borkener-gutschein.de und stationär über eine Gutschein-Hotline angeboten.
Der Start des Borken-Gutscheins am 23.10.2020 war ein zentrales Unterstützungsinstrument für den örtlichen Einzelhandel. Zur Förderung und Stärkung der Borkener Wirtschaft, insbesondere des Handels und der Gastronomie, hatte der Borkener Stadtrat am 30.09.2020 u.a. einen Zuschuss in Höhe von 100.000 EUR bewilligt.
Im Zeitraum vom 23.10.2020 bis zum 02.03.2021 wurden insgesamt 10.747 Gutscheine zu einem Gesamtbetrag von ca. 650.000 EUR verkauft. Eingelöst wurden bisher Gutscheinwerte i. H. v. ca. 455.000 EUR. In diesem Umfang wurde der örtliche Einzelhandel unterstützt.
Parallel wurden der lokalen Wirtschaft verschiedene Wirtschaftsforen als Austauschplattform angeboten und rege angenommen. Diese Austauschrunden bestätigten, dass die lokale Wirtschaft aufgrund der weiterhin geltenden, einschränkenden Corona-Vorgaben vor sich immer stärker intensivierenden, finanziellen Herausforderungen steht. Die Hauptproblematik besteht darin, dass durch die aufwändigen Antragsverfahren auf Landes- und Bundesebene faktisch in einer Vielzahl von Fällen noch keine Finanzhilfen geflossen sind und insofern für einen vorübergehenden Zeitraum den Wirtschaftsakteuren starke Liquiditätsengpässe entstehen.
Nach Rücksprache mit den betroffenen Wirtschaftszweigen, wird eine abermalige Bezuschussung des Borken-Gutscheins als eine sehr wichtige Unterstützung angesehen, die kurzfristig umgesetzt werden könnte und für die Betroffenen die notwendige und geforderte Hilfe bedeuten würde.